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RICHTLINIEN ZUR VERWENDUNG VON BEZEICHNUNGEN UND LOGOS
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1. Allgemeines
Diese Richtlinien regeln die Verwendung von:
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CIFA-Zertifizierungsbezeichnungen
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CIFA Commendation
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Mitgliedschaftsbezeichnungen
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Logos und grafischen Elementen
2. Zulässige Nutzung
Die Nutzung ist nur zulässig:
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während gültiger Zertifizierung / Commendation / Mitgliedschaft
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im institutionellen Kontext
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gemäß den offiziellen Gestaltungsrichtlinien
3. Unzulässige Nutzung
Untersagt ist insbesondere:
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Veränderung von Logos
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Kombination mit fremden Siegeln
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Nutzung nach Ablauf
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irreführende Darstellung
4. Widerruf
CIFA kann bei Verstoß das Nutzungsrecht entziehen.
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